HAUSORDNUNG
Stand: 1.4.2023
Die Hausordnung der Alten Fabrik Nettetal bestimmt die Rechte und Pflichten von Besucher*innen und Zuschauer*innen, während ihres Aufenthalts in der Alten Fabrik Nettetal. Den Weisungen der Mitarbeiter*innen und Beauftragten der Hausordnung der Alten Fabrik Nettetal ist unverzüglich Folge zu leisten.
1.Aufenthalt in der Alten Fabrik Nettetal
Der Aufenthalt in der Alten Fabrik ist nur Veranstaltungsbesucher*innen und Gästen der Alten Fabrik Nettetal oder ihrer Pächter*innen und Mieter*innen gestattet. Zuschauer*innen/Besucher*innen haben sich in den der jeweiligen Veranstaltung zugeordneten Bereichen aufzuhalten. Bei nummerierten Plätzen ist der auf der Eintrittskarte angegebene Platz einzunehmen. Bei Verlassen des umfriedeten Geländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
2.Rauchverbot
In der Alten Fabrik Nettetal besteht grundsätzlich Rauchverbot – dieses Verbot erstreckt sich auch auf die sogenannten E-Zigaretten, sowie auf Shishas. Das Rauchen ist ausschließlich im Freien gestattet. Wir bitten die Gäste im dafür vorgesehenen Innenhof zu Rauchen und aus Rücksicht nicht auf der Straße oder zur Seite des Altenheims.
3.Einrichtung
Alle Einrichtungen der Alten Fabrik sind pfleglich und schonend zu behandeln. Innerhalb der Alten Fabrik hat sich Jede*r so zu verhalten, dass kein*e andere*r geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar –behindert oder belästigt wird. Die lebensgroßen Figuren und Tiere dürfen von Gästen NICHT bewegt werden.
4.Mitgeführte Sachen und Behältnisse
Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher*innen, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besucher*innen führen können, durch Kontroll-oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher*innen auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
Behältnisse, die aus zerbrechlichen oder splitternden Material hergestellt sind.
Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen und andere pyrotechnische Gegenstände.
mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
Drogen
sämtliche Getränke, Speisen (außer wenn ausdrücklich erlaubt und vereinbart.)
extremistisches, fremdenfeindliches und rechtsextremistisches oder menschenverachtendes Propagandamaterial.
Videokameras oder sonstige Ton-oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
5. Lautstärke
Die Besucher*innen werden darauf hingewiesen, dass bei Musikveranstaltungen dauerhafte Schädigungen der Hörleistung eintreten können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere das Tragen von „Ohrstöpseln“ oder vergleichbarem Gehörschutz.
6.Jugendschutz
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.
7. Hausrecht, Sicherheitsdienst, Räumung
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung durch die Alten Fabrik Nettetal und von Veranstalter*innen angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Alten Fabrik Nettetal und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung die Alten Fabrik Nettetal sofort zu verlassen. Hausverbote, die durch die Alten Fabrik Nettetal ausgesprochen werden, gelten für alle Flächen der Alten Fabrik Nettetal und gelten auch im Falle von Veranstaltungen Dritter. Sicherheits-und Ordnungsdienstkräfte der Alten Fabrik Nettetal bzw. des jeweiligen Veranstalter*innen sowie ggf. auch externe Dienste (Polizei, Feuerwehr) sorgen für die Durchsetzung des Hausrechts. Deren Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Das Sitzen auf Treppenstufen innerhalb und auf dem Gelände der Alten Fabrik Nettetal ist nicht gestattet. Personen, die erkennbar unter starker Alkohol-oder Drogeneinwirkung stehen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und haben das Gelände nach Aufforderung des Personals zu verlassen.
8.Tiere
In den Innenhof dürfen angeleinte Hunde nur dann mitgenommen werden, wenn keine Veranstaltung stattfindet. In den anderen Räumen haben Tiere nur nach ausdrücklicher Absprache Zutritt.
9. Recht am eigenen Bild
Werden durch Mitarbeiter*innen der Alten Fabrik Nettetal, durch Veranstalter*innen oder von beauftragten Unternehmen Fotografien, Film-und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Alte Fabrik Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Alte Fabrik betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film-und Videoaufnahmen im Bereich der Alten Fabrik Nettetal hingewiesen. Durch das Betreten der Alten Fabrik Nettetal willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden.
10. Diebstahl
Diebstahl - auch von vermeintlich kleinen Gegenständen, sowohl in den Veranstaltungsräumen, als auch in der Backstage-Wohnung werden zur Anzeige gebracht oder vom Leben bestraft. Die Veranstaltungsräume und die Galerie werden Videoüberwacht. Wer in der Alten Fabrik etwas unabgesprochen mitnimmt, verliert etwas Wertvolles an anderer Stelle. Die Alte Fabrik lebt von wunderbarer Vielfalt, Liebe und Vertrauen und das soll so bleiben. Ich danke Euch.
Nettetal, der 1.4.2023 Nicole Terstappen